
Das Übereinkommen des Europarats über Menschenrechte und Biomedizin (in Kraft seit 1998) setzt Mindeststandards für die biomedizinische Forschung in den Unterzeichnerstaaten. Deutschland hat das Übereinkommen bislang nicht unterzeichnet, da das Schutzniveau als nicht ausreichend betrachtet wird. Das Vertragswerk verbietet die gezielte Erzeugung...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40183
  Keine exakte Übereinkunft gefunden.